Lea & Jonas Handeln · Wirtschaft · Recht

Modul Privatrecht R-3

Länderblick: Deutschland und Österreich

zu R-3 Sozialversicherungen

Rechtsstand und Prüfung. Jede deutsche und österreichische Norm unten ist am 19.10.2026 an der Primärquelle gelesen worden: gesetze-im-internet.de für SGB III bis VII und XI, BetrAVG, EStG, VVG, HwO sowie die Rechengrössen (SVBezGrV 2026, BGBl. 2025 I Nr. 278; RVBeitrSBek 2026, BGBl. 2025 I Nr. 291; RWBestV 2026, BGBl. 2026 I Nr. 178); ris.bka.gv.at für ASVG, APG, GSVG, AlVG, AMPFG, BMSVG, PKG und EStG 1988, jeweils in der Fassung vom 19.10.2026. Was dort nicht nachgeschlagen wurde, steht hier nicht. Jährlich wechselnde Werte tragen ihr Bezugsjahr. Die Schweizer Seite stammt aus dem Modul und ist nicht angefasst.

Entsprechungen

SchweizDeutschlandÖsterreich
ArchitekturDrei-Säulen-System, Art. 111 BVkein Säulenbegriff im Gesetz; gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge stehen nebeneinanderebenso; das Säulenschema ist Analyseraster, kein Rechtsrahmen
Grundsicherung im AlterAHV, Umlage, obligatorischgesetzliche Rentenversicherung (SGB VI): Pflicht für Beschäftigte, § 1 Satz 1 Nr. 1; Umlage, § 153 Abs. 1Pensionsversicherung nach ASVG/APG: Vollversicherung der Dienstnehmer, § 4 Abs. 1 Z 1 ASVG
Wie die Rente entstehtAHV-Rentenformel; BVG: Altersguthaben × UmwandlungssatzEntgeltpunkte: Entgelt ÷ Durchschnittsentgelt des Jahres, § 70 Abs. 1 SGB VI; Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert, § 64 SGB VIPensionskonto: Teilgutschrift = Beitragsgrundlagen × Kontoprozentsatz 1,78 %, § 12 Abs. 1 und 2 APG; Monatspension = Gesamtgutschrift ÷ 14, § 5 Abs. 1 APG
RegelalterReferenzalter 6567, § 35 Satz 2 SGB VI; Abschlag 0,3 % je Monat Vorbezug, § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 lit. a65, § 4 Abs. 1 APG; Korridorpension ab 63, § 4 Abs. 2
Berufliche VorsorgeBVG-Obligatorium ab Eintrittsschwelle; Koordinationsabzug; Altersgutschriften nach Alter, Art. 16 BVGkein Obligatorium. Betriebliche Altersversorgung beruht auf Zusage des Arbeitgebers, § 1 Abs. 1 BetrAVG; aber Anspruch auf Entgeltumwandlung bis 4 % der BBG RV, § 1a Abs. 1, mit 15 % Arbeitgeberzuschuss, § 1a Abs. 1aAbfertigung neu: Arbeitgeber zahlt obligatorisch 1,53 % des Entgelts an eine Betriebliche Vorsorgekasse, § 6 Abs. 1 BMSVG (kapitalgedeckt, aber Abfertigung, nicht Rente). Pensionskassen nach PKG (§ 1 Abs. 2) nur bei Zusage
StellenwechselFreizügigkeit (FZG)Unverfallbarkeit ab 21 Jahren und drei Jahren Zusage, § 1b Abs. 1 BetrAVG; bei Entgeltumwandlung sofort, § 1b Abs. 5Abfertigung: Übertragung in die neue BV-Kasse, § 17 Abs. 1 Z 3 BMSVG; Pensionskonto läuft ohnehin weiter
Steuerprivilegierte SelbstvorsorgeSäule 3a (BVV 3)Basisrente, § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b aa EStGprämienbegünstigte Zukunftsvorsorge, § 108g EStG 1988 (Prämie statt Abzug)
KrankenversicherungObligatorium Art. 3 KVG; Kopfprämie; FranchisePflicht für Beschäftigte, § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (bis Jahresarbeitsentgeltgrenze, § 6 Abs. 1 Nr. 1); Beitrag in Prozent des Lohns, § 241 SGB VPflicht kraft Gesetzes, § 4 Abs. 1 Z 1 ASVG; Beitrag in Prozent, § 51 Abs. 1 Z 1 lit. a ASVG
UnfallversicherungArt. 7, 8 UVG: BU und NBU; NBU ab 8 Std., Art. 13 UVVnur Arbeits- und Wegeunfall, § 8 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 SGB VII; Beitrag allein Unternehmer, § 150 Abs. 1nur Arbeits- und Wegeunfall, § 175 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 ASVG; Beitrag allein Dienstgeber, § 51 Abs. 3 ASVG
ArbeitslosenversicherungArt. 8 AVIG; Selbständige nicht versicherbar2,6 %, § 341 Abs. 2 SGB III; Selbständige auf Antrag, § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 25,9 %, § 2 Abs. 1 AMPFG; Selbständige durch Eintritt, § 3 AlVG

Was wirklich anders ist

Drei Unterschiede tragen das Kapitel. Alles andere sind andere Nummern für dieselbe Sache.

1. Es gibt nichts zu koordinieren. Der Koordinationsabzug existiert, weil die Schweiz zwei Pflichtsysteme übereinanderlegt: AHV unten, BVG darüber. In Deutschland und Österreich trägt die gesetzliche Renten- bzw. Pensionsversicherung den ganzen Lohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze (DE) bzw. Höchstbeitragsgrundlage (AT); ein zweites Pflichtsystem für die Altersrente fehlt. Damit fällt Lukas' Frage «Versicherter Lohn ist nicht mein Lohn?» in beiden Ländern weg, und mit ihr die Aufgaben S4 und S5.

2. Gerechnet wird in Rang oder Prozent, nicht in Kapital. Das BVG führt ein individuelles Sparkonto mit Altersstaffel, Mindestzins und Umwandlungssatz. Deutschland misst jedes Jahr, wie Lukas' Lohn zum Durchschnitt aller Versicherten steht (Entgeltpunkte), und multipliziert erst bei Rentenbeginn mit einem Eurowert. Österreich schreibt jedes Jahr fix 1,78 % der Beitragsgrundlagen auf ein Konto, wertet es auf und teilt am Ende durch 14. Keines der beiden Systeme kennt eine Altersstaffel: ein Jahr mit 25 zählt so viel wie ein Jahr mit 55.

3. Beitrag nach Lohn, Unfall nach Ort. Die Krankenversicherung kostet in beiden Ländern einen Prozentsatz des Lohns, keine Kopfprämie. Die Unfallversicherung deckt nur Arbeits- und Wegeunfälle, dafür ohne Stundenschwelle; Freizeitunfälle laufen über die Krankenversicherung. Eine NBU-Versicherung mit Lohnabzug gibt es nicht. Die Schweiz zählt den Arbeitsweg zum Nichtberufsunfall; Deutschland und Österreich zählen ihn zum Arbeitsunfall.

Was aus den acht Aufgaben wird

AufgabeDeutschlandÖsterreich
S1Das Drei-Säulen-Systemüberträgt sich, andere Normenüberträgt sich, andere Normen
S2Umlage versus Kapitaldeckungüberträgt sich, andere Normen (Teilfrage 3 umstellen)überträgt sich, andere Normen (Teilfrage 3 umstellen)
S3Lukas' Lohnabzügeeigene Fassungeigene Fassung
S4Koordinierter Lohnentfällt: kein Koordinationsabzug; Ersatzaufgabe S4/S5-DEentfällt: kein Koordinationsabzug; Ersatzaufgabe S4/S5-AT
S5Altersgutschrift berechnenentfällt: keine Altersstaffel, kein Sparkonto; Ersatzaufgabe S4/S5-DEentfällt: keine Altersstaffel; Ersatzaufgabe S4/S5-AT
S6Säule 3a als Steuerinstrumentüberträgt sich, andere Normen (Basisrente)eigene Fassung (Prämie statt Abzug)
S7KVG und UVGeigene Fassungeigene Fassung
S8Transfer: lohnabhängig versus selbständigeigene Fassungeigene Fassung

Deutschland: keine Aufgabe überträgt sich unverändert, drei mit anderen Normen, drei als eigene Fassung, zwei entfallen. Österreich: zwei mit anderen Normen, vier als eigene Fassung, zwei entfallen. Für die beiden entfallenden Rechenaufgaben steht je Land eine Ersatzaufgabe mit dem dortigen Mechanismus bereit. R-3 ist damit, wie im Muster erwartet, kein Übersetzen mehr.

Ausgearbeitete Aufgaben

Normentabellen für die übertragbaren Aufgaben

S1 · Das Drei-Säulen-System. Aufgabentext: «Schweizer Vorsorge» durch «Alterssicherung in Deutschland/Österreich» ersetzen; die Lösung folgt aus Abschnitt 1.

SchweizDeutschlandÖsterreich
1. Säule AHV: Umlage, obligatorischgesetzliche RV: § 1 Satz 1 Nr. 1, § 153 Abs. 1 SGB VI; Umlage, obligatorischPensionsversicherung: § 4 Abs. 1 Z 1 ASVG, Pensionskonto §§ 5, 12 APG; Umlage, obligatorisch
2. Säule BVG: Kapital, obligatorisch ab SchwellebAV: § 1 Abs. 1 BetrAVG, freiwillig; Anspruch auf Entgeltumwandlung § 1a Abs. 1Abfertigung neu: § 6 Abs. 1 BMSVG, Kapital, obligatorisch (Arbeitgeber); Pensionskasse § 1 Abs. 2 PKG, freiwillig
3. Säule 3a/3b: Kapital, freiwilligBasisrente § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b aa EStG; freies Sparen§ 108g EStG 1988; freies Sparen

S2 · Umlage versus Kapitaldeckung. Teilfragen 1 und 2 unverändert. Teilfrage 3 lautet neu: «Wie stark stützt sich die Alterssicherung in Deutschland bzw. Österreich auf jedes der beiden Verfahren?»

SchweizDeutschlandÖsterreich
Umlage: AHV§ 153 Abs. 1 SGB VI: Ausgaben eines Jahres durch Einnahmen desselben Jahres gedecktPensionsversicherung; das Pensionskonto wird aufgewertet (§ 12 Abs. 3 APG), nicht verzinst: Kontoform, aber Umlage
Kapitaldeckung: BVG, 3abAV (BetrAVG), Basisrente: freiwilligBV-Kasse (BMSVG) obligatorisch, Pensionskasse (PKG) freiwillig

S6 · Steuerprivilegierte Vorsorge, Deutschland. Teilfrage (b) rechnet unverändert: 20 % × 4'000 = 800 Euro.

Schweiz (3a)Deutschland (Basisrente)
Einzahlung vom Einkommen abziehbarSonderausgabe bis zum Höchstbeitrag der knappschaftlichen RV, § 10 Abs. 3 Satz 1 EStG; seit 2023 zu 100 %, § 10 Abs. 3 Satz 6. 2026: 24,7 % × 124'800 Euro (RVBeitrSBek 2026; § 4 Abs. 1 Nr. 2 SVBezGrV 2026), aufgerundet 30'826 Euro; bei Lukas weit unterschritten
Bindung an Bezugsanlässelebenslange Monatsrente nicht vor 62; nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräusserbar, kapitalisierbar, § 10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b aa EStG
Auszahlung zum SondersatzRente nachgelagert besteuert, Besteuerungsanteil nach Jahr des Rentenbeginns (2026: 84 %), § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a aa EStG

S3 · Lukas' Lohnabzüge: Deutschland

S3 · Lukas' Lohnabzüge: Österreich

S4/S5-DE (Ersatzaufgabe) · Entgeltpunkte statt koordinierter Lohn

S4/S5-AT (Ersatzaufgabe) · Pensionskonto und Abfertigung neu

S6 · Prämie statt Steuerabzug: Österreich

S7 · Krankheit und Unfall: Deutschland

S7 · Krankheit und Unfall: Österreich

S8 · Lohnabhängig oder selbständig: Deutschland

S8 · Lohnabhängig oder selbständig: Österreich

Zu jeder dieser Aufgaben liegt ein Antwortkern vor, dazu die didaktischen Hinweise und die Liste dessen, was bei der Recherche offen geblieben ist. Das sind Musterlösungen und steht darum bei den Lösungen für Lehrpersonen, hinter dem Wort.

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